Description
BeschreibungDas Gebotsschild M 004 „Augenschutz benutzen“ weist die Mitarbeiter darauf hin, dass in den beschilderten Bereichen nur mit ausreichendem Augenschutz gearbeitet werden darf. Dieser muss in Form einer für den jeweiligen Zweck geeigneten Schutzbrille gegeben sein.
Gebotsschilder dieser Art kommen insbesondere an Arbeitsplätzen zum Einsatz, an denen das Tragen einer Schutzbrille zum Augenschutz gesetzlich vorgeschrieben ist. Das betrifft z. B. Laboratorien oder Arbeitsplätze in der Industrie, an denen eine erhöhte Gefahr durch Chemikalien, Splitter oder Staub besteht.
Ihre Gebotsschilder für den Augenschutz können Sie bei Bohmeyer & Schuster Sie bei uns gemäß DIN ENISO 7010/ ASR A 1.3 ausKunststoff ,Aluminiumoder als selbstklebendes Folienschild. Das hier angebotene Gebotszeichen Augenschutz benutzen entspricht der neuen, international gültigen ISO 7010 und wird bei Nach- und Neuausrüstungen von Betrieben verwendet. Wir liefern die Gebotsschilder in 20 mm, 50 mm, 100 mm, 200 mm oder 400 mm Durchmesser.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nachRAL5005 signalblau. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.






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