Description
BeschreibungDas
Verkehrsschild „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ mit der
VZ 276 verbietet das Überholen auf dem folgenden Streckenabschnitt für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge und für Krafträder mit Beiwagen.
Dieses
Verkehrszeichen 276 wird auf Streckenabschnitten verwendet, auf denen das Überholen eine Gefahr darstellen kann und die Gefährlichkeit für den Verkehrsteilnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Ist das Überholen bereits durch eine Fahrstreifenbegrenzung verboten, werden keine zusätzlichen Verkehrsschilder zum Überholverbot gesetzt.
Ein Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtmasse wird durch das entsprechende Verkehrszeichen „Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t“ (VZ 277) angezeigt.
Das
Verkehrsschild 276 „Überholverbot“ kann um ein Zusatzschild ergänzt werden, auf dem die zulässige Gesamtmasse angegeben ist. In diesem Fall gilt das Überholverbot nur für Fahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse über dem angegebenen Wert liegt. Außerdem kann die Länge des Überholverbots durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt werden.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufenderAluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.






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