Description
BeschreibungDas Verbotsschild „Tragen von Straßenschuhen verboten“ untersagt den Zugang mit Schuhwerk in Bereichen mit erhöhten Hygieneanforderungen. Das Verbotszeichen kommt vor allem in Duschen, Umkleidekabinen und Nassbereichen von Schwimmbädern zum Einsatz. Ein Betreten mit verschmutzten Schuhen birgt in diesen Bereichen aufgrund der Feuchtigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Versehen Sie Nassbereiche mit einer umfassenden Verbotskennzeichnung, um die Badegäste auf die geltenden Hygienevorschriften hinzuweisen. Unsere Verbotsschilder sind für den Einsatz gemäßISO 20712 -1 geeignet und werden von uns alsAluminium -Schilder mit 400 mm Durchmesser geliefert.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot undnachRAL3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.






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