Description
Beschreibung
Das Rettungszeichen Verhalten im Notfall nach ISO 7010 darf in Betrieben mit Unfallgefahr nicht fehlen
Das Hinweisschild Verhalten im Notfall nachISO 7010ist ein extrem nützliches Produkt, um die Hilfemaßnahmen bei einem Unfall bestmöglich koordinieren zu können. Denn selbige geschehen nicht immer im Beisein von Menschen, die sich mit den Verfahrensweisen in einer Unfallsituation auskennen. Gerade für sie ist es wichtig, im Notfall eine Orientierung zur Verfügung zu haben. Das Schild listet nacheinander alle vorzunehmenden Maßnahmen auf, sodass bei einem Personenschaden keine Panik ausbricht. Es ist in „Alarm melden“, „Sofortmaßnahmen“ als auch „in Sicherheit bringen“ gegliedert. Damit das Produkt sich jederzeit gut von seinem Hintergrund abhebt und als wichtig erkannt werden kann, präsentiert es sich in den gängigen Farben für Rettungszeichen: Grün, Weiß und Schwarz.
Unser Rettungszeichen Verhalten im Notfall nach ISO 7010 kann beim Kauf individuell auf seinen Einsatzort abgestimmt werden
Das Schild erhalten Sie bei uns in den Maßen 180 x 180 mm. Darüber hinaus steht es sowohl als selbstklebende Folie als auch als robustere Fassung ausKunststoffzur Verfügung. Während erstere ohne weitere Hilfsmittel auf glatte Oberflächen geklebt werden kann, wird sein Kunststoff-Pendant mit festen Untergründen verschraubt. Für eine lange Haltbarkeit des Produkts sorgen ein UV- sowie Witterungsschutz sowie ein Print, der per aufwändigem Siebdruckverfahren aufgetragen wird, um so besser vor Vergilbung oder Verwitterung geschützt zu sein.
Verhalten im Notfall mit den Unterpunkten:
- Alarm melden
- Sofortmaßnahmen
- In Sicherheit bringen
Eigenschaften:
- hochwertiger Sieb-/Digitaldruck
- UV-Licht beständig
- witterungsbeständig
- nach ISO 7010
Farbgebung:
- Sicherheitsfarbe des Rettungszeichens nach DIN 5381 grün und nachRAL6032 signalgrün
- Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß
Gesetzlicher Hinweis:
In Deutschland lang nachleuchtendes Material bei Brandschutzzeichen und Rettungswegzeichen lautBGV A8§10 Absatz 2 und 3 vorgeschrieben.






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